Die optimale Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Falle eines Behandlungsfehlers und bei Ärztepfusch setzt Erfahrung, Verständnis für die medizinischen Zusammenhänge und Verhandlungsgeschick voraus. Seit mehr als fünfundzwanzig Jahren befasst sich Rechtsanwalt Martin Quirmbach mit diesem Rechtsgebiet.
Tätigkeitsschwerpunkten Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht, Sanierung, Immobilienrecht, Versicherungsrecht, sowie Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht.